Einfach unkompliziert zu Ihrem Mietfahrzeug!

MOTORRAD MIETEN

Mietbedingungen:



> Abholung / Rückgabe:

Die Abholung des Mietfahrzeuges erfolgt Montag bis Freitag oder nach Vereinbarung. Das Mietfahrzeug wird vollgetankt und gereinigt übergeben. Die Rückgabe erfolgt Montag bis Freitag oder nach Vereinbarung bis spätestens 10 Uhr. Das Mietfahrzeug muss vollgetankt sowie gereinigt zurückgebracht werden.

Bei verspäteter Rückgabe wird zusätzlich zu den vereinbarten Kosten laut Mietvertrag der entsprechende Normaltarif aus der aktuellen Preisliste nachverrechnet und von der hinterlegten Kaution abgezogen.

Übernimmt der Mieter das Mietfahrzeug nicht spätestens 1 Stunde nach der vereinbarten Zeit, besteht für den Vermieter keine Reservierungspflicht mehr.

Sollte der Mieter das Mietfahrzeug früher als im Mietvertrag vereinbart zurückgeben, besteht kein Recht auf Rückerstattung des im Mietvertrag angegeben Mietpreises.


> Bezahlung:

Der Mietbetrag ist bei Abholung des Mietfahrzeuges vor Inbetriebnahme fällig. Spätestens bei der Abholung des Mietfahrzeuges wird eine Kaution von € 500,- fällig, welche bar oder mit Kartenzahlung beim Vermieter hinterlegt wird.


> Versicherung / Schadensabwicklung:

Die gesetzliche Haftpflichtversicherung sowie eine Vollkaskoversicherung sind im Mietpreis inkludiert. Der Selbstbehalt der Versicherung pro Schadensfall ist vom Mieter zu bezahlen und beträgt je nach Modell wie folgt: Modell: Suzuki V-Strom 1050XT - € 1.400, -; Modell: Suzuki GSX-S125 - € 1.000, -; Modell: Suzuki GSX-S1000 - € 1.400, -; Modell: Suzuki GSX-S1000 GT - € 1.400, -; Modell: Suzuki GSX-S950 - € 1.400, -; Modell: Suzuki SV 650 - € 1.000, -; Modell: Suzuki GSX-S1000 GX - € 1.400,-. Der Mieter verpflichtet sich, jeglichen Schaden unverzüglich an den Vermieter zu melden. Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich für Länder in Europa.


> Freie Kilometer / Treibstoff:

Die Tagesmiete gilt Mo.-Fr. von 9:00 Uhr – 17.00 Uhr inkl. 250 km pro Tag frei. Von Fr. 14:30 Uhr – Mo. 9:00 Uhr gilt der Wochenende-Tarif inkl. 500 km frei.

Das Mietfahrzeug wird dem Mieter vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgegeben werden. Es ist ausschließlich Superbenzin mit einer ROZ von mindestens 95 zu tanken. Der Mieter haftet für entstandene Schäden durch eine falsche Betankung.


> Stornobedingungen:

Wird der Mietvertrag vor Abholung des Mietfahrzeuges storniert, hat der Vermieter das Recht, folgende Stornogebühren in % von der Gesamtmiete zu verrechnen: Ab 7 Tage vor Mietbeginn: 25%; Ab 24 Stunden vor Mietbeginn 50%. Wird das Mietfahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt vom Vermieter abgeholt, werden 100% des Mietpreises verrechnet.


> Allgemeines:

Der Mieter ist verpflichtet, eine Fahrerlaubnis für das gewünschte Mietfahrzeug vorzuweisen. Die Weitergabe des Mietfahrzeuges an Dritte ist verboten. Die Nutzung des Mietfahrzeuges auf Rennstrecken ist verboten. Eine unsachgemäße Behandlung des Mietfahrzeuges ist verboten. Die Kosten für einen Verstoß der StVO sind vom Mieter zu tragen.

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